Das besondere elektronische Bürger- und Organisationenpostfach, kurz eBO, ermöglicht den sicheren Austausch elektronischer Dokumente mit Justiz und Behörden. Es gehört zur Infrastruktur des elektronischen Rechtsverkehrs.
Ein Postfach für Bürger und Organisationen.
eBO richtet sich an Privatpersonen, Unternehmen, Vereine und andere Organisationen. Es kommt beispielsweise für Sachverständige, rechtliche Betreuer und Büros infrage, die regelmäßig Unterlagen mit Behörden oder Gerichten austauschen.
Erreichbar sind die Justiz, Behörden sowie die besonderen Postfächer von Rechtsanwälten, Notaren und Steuerberatern. Der direkte Austausch mit anderen eBO-Inhabern setzt eBO-plus voraus. Ob ein Anbieter diese Erweiterung unterstützt, muss gesondert geprüft werden.
Grundlage: EGVP – Bürger und Organisationen.
So beginnt die Nutzung.
Postfach anlegen
Sie wählen einen Anbieter und richten das Postfach ein. Je nach Angebot nutzen Sie eine Desktopanwendung oder einen Browserzugang. MANDREO eBO wird im Browser bedient.
Registrierung abschließen
Die Identifizierung ist etwa mit der Online-Ausweisfunktion möglich. Für Organisationen kommt ein geeignetes elektronisches Siegel infrage; alternativ kann eine notarielle Identifizierung erfolgen.
Zugang einrichten
Folgen Sie dem Zertifikats- und Aktivierungsablauf Ihres Anbieters. Postfachzertifikat und PIN gehören zur technischen Einrichtung. Die spätere Anmeldung in der Anwendung ist davon zu unterscheiden.
Details zur Identifizierung und zum Zertifikat: Hessen eJustice. Ein vom Anbieter bereits eingerichtetes Zertifikat sollte nicht ungeprüft ersetzt werden.
Vom Dokument zum Eingangsnachweis.
- PDF vorbereiten. Der Schriftsatz gehört in den Anhang. Das Nachrichtenfeld ersetzt ihn nicht.
- Empfänger prüfen. Wählen Sie das passende Postfach im Verzeichnis und kontrollieren Sie Name, Behörde und Aktenzeichen.
- Versenden und Status prüfen. Ein gestarteter Versand ist noch kein bestätigter Eingang. Prüfen und sichern Sie die Eingangsbestätigung zusammen mit dem versandten Dokument.
Quellen: Justizportal – elektronische Einreichung und § 130a ZPO. Eine einfache E-Mail ist für eine formgebundene elektronische Einreichung bei Gericht kein zugelassener Übermittlungsweg.
Welches Postfach passt zu wem?
| Postfach | Nutzerkreis |
|---|---|
| eBO | Bürger und Organisationen |
| Mein Justizpostfach | Privatpersonen; kostenfreier Browserzugang mit BundID |
| beA / beN / beSt | Rechtsanwälte / Notare / Steuerberater |
| beBPo | Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts |
Einordnung: Hessen eJustice und Justizportal. eBO ist kein Ersatz für ein berufsspezifisch vorgeschriebenes Postfach.
Vor der Einrichtung klären.
Was kostet ein eBO?
Die staatliche Infrastruktur und das Angebot eines Softwareanbieters sind zu unterscheiden. Für die Anwendung fallen üblicherweise Gebühren an. Vergleichen Sie monatliche Kosten, Einrichtung, Vertragslaufzeit, Support und enthaltene Postfächer. Eine notarielle Identifizierung kann zusätzliche Kosten verursachen. Offizielle Informationen.
Wie lange dauert die Einrichtung?
Das hängt vom Identifizierungsweg und vom Anbieter ab. Bei einer abweichenden Geschäftsanschrift kann ein PIN-Brief erforderlich werden. Eine feste Freischaltungsdauer lässt sich deshalb nicht allgemein zusagen. EGVP zur Registrierung.
Wie werden die Daten geschützt?
Die Übertragung erfolgt Ende-zu-Ende-verschlüsselt. Name und Anschrift des Postfachinhabers werden im SAFE-Verzeichnis hinterlegt; der Zugriff auf diese Angaben ist beschränkt. Für die zusätzliche Speicherung beim Anbieter sind dessen Datenschutzinformationen, Zugriffsregeln und Sicherungsverfahren maßgeblich. Transportverschlüsselung allein beantwortet diese Fragen nicht. EGVP zu Verschlüsselung und Verzeichnis.
Muss ich ein Empfangsbekenntnis abgeben?
Ein elektronisches Empfangsbekenntnis betrifft Nachrichten, für die es angefordert wird. Prüfen Sie in diesem Fall die konkrete Anforderung. Das bloße Öffnen oder Ablegen einer Nachricht ist keine Abgabe eines Empfangsbekenntnisses. § 173 Absatz 3 ZPO beschreibt den Nachweis der elektronischen Zustellung.
Redaktionsstand: 17. Oktober 2026
