Sachverständige, Unternehmen und Privatpersonen können über ein eBO-Postfach am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen. Für Ihre anwaltliche Kommunikation nutzen Sie das besondere elektronische Anwaltspostfach beA. Ein eBO-Postfach ersetzt beA nicht.
MANDREO eBO bietet den Browserzugang für eBO-Nutzer. Wenn Ihre Kanzlei ihre Kommunikation enger mit der Kanzleisoftware verbinden möchte, prüfen wir eine mögliche Anbindung gemeinsam mit unserem Technologiepartner.
Das richtige Postfach erreichen
beA wird von der Bundesrechtsanwaltskammer bereitgestellt. eBO ermöglicht weiteren Teilnehmern den Zugang zum elektronischen Rechtsverkehr, darunter Sachverständigen und Unternehmen. Die Bundesrechtsanwaltskammer erläutert beA; die Justiz informiert über eBO und die erreichbaren Teilnehmer.
Prüfen Sie den Empfänger im Verzeichnis Ihres Postfachs. Ein Name oder eine E-Mail-Adresse allein genügt nicht für eine eindeutige Auswahl. Achten Sie auch auf die angezeigten Angaben zur Person oder Organisation.
Nachrichten zur Kanzleiakte nehmen
Ein fiktives Beispiel: Ein Sachverständiger übermittelt seiner anwaltlichen Ansprechpartnerin eine Stellungnahme über sein eBO-Postfach. Die Kanzlei prüft den Eingang in beA und ordnet Nachricht und Anlagen anhand des Aktenzeichens zu.
Für den eigenen Versand gehören Empfänger, Aktenzeichen und vollständige Anlagen in die Prüfung. Anschließend kontrollieren Sie die Rückmeldungen zur Übermittlung und nehmen die benötigten Nachweise zur Akte. Eine technische Verbindung zwischen Postfächern übernimmt diese Aktenzuordnung nicht automatisch.
Eine Anbindung an Kanzleisoftware prüfen
Nennen Sie uns die Kanzleisoftware, ihre Version und den gewünschten Ablauf. Soll ein Dokument direkt aus der Akte versandt werden? Sollen eingehende Nachrichten und Versandrückmeldungen einem Vorgang zugeordnet werden?
Wir klären mit unserem Technologiepartner, welche Schnittstellen dafür verfügbar sind. Dazu gehören auch Benutzerrechte und die Anzeige fehlgeschlagener Übermittlungen. Eine fertige beA-Anbindung durch MANDREO ist damit noch nicht zugesagt. Umfang, Umsetzung und Preis werden für das konkrete Vorhaben vereinbart.
Kanzleisoftware-Anbindung anfragen
Für Ihre Korrespondenzpartner: MANDREO eBO für Gutachter und Sachverständige.
