Auftrag und Fragestellung
Lesen Sie den gerichtlichen Auftrag und öffnen Sie die beigefügten Unterlagen. Übernehmen Sie das Aktenzeichen in Ihre weitere Korrespondenz und legen Sie die Nachricht im passenden Ordner ab.

MANDREO eBO · Psychologische Gutachter
Gerichtliche Aufträge empfangen, Gutachten einreichen und Ergänzungen nachsenden. Mit MANDREO eBO bearbeiten Sie Ihre Gerichtspost direkt im Browser.
Monatlich kündbar · keine Einrichtungsgebühr
Die Abrechnung beginnt erst bei bestätigter Betriebsbereitschaft.
Für Ihren Arbeitsalltag
Ein psychologisches Gutachten entsteht häufig in mehreren Schritten: Das Gericht übermittelt den Auftrag, Sie klären die Fragestellung, reichen das Gutachten ein und beantworten spätere Rückfragen. Ein eBO bündelt den elektronischen Austausch zum Verfahren.
Ihre fachliche Arbeit und die Gutachtenerstellung bleiben in den dafür vorgesehenen Anwendungen. MANDREO eBO übernimmt den Nachrichtenverkehr mit erreichbaren Gerichten und Behörden. Sie wählen den Empfänger aus, fügen Ihre fertigen PDF-Unterlagen hinzu und prüfen anschließend den Versandstatus.
Praxisbeispiel · Funktionen · Kosten · Einrichtung · Häufige Fragen
Lesen Sie den gerichtlichen Auftrag und öffnen Sie die beigefügten Unterlagen. Übernehmen Sie das Aktenzeichen in Ihre weitere Korrespondenz und legen Sie die Nachricht im passenden Ordner ab.
Versenden Sie das abgeschlossene Gutachten mit den für den Auftrag vorgesehenen Anlagen als PDF. Die Versandprüfung zeigt Ihnen die zusammengestellte Nachricht, bevor Sie sie absenden.
Bei einer Rückfrage senden Sie die ergänzende Stellungnahme unter demselben Aktenzeichen. Mit Ordnern und Labels unterscheiden Sie offene Rückfragen von abgeschlossenen Vorgängen.
Fiktives Praxisbeispiel
Im fiktiven Beispiel bittet das Gericht nach einem bereits eingereichten Gutachten um die Erläuterung einer einzelnen Feststellung. Sie bereiten eine ergänzende Stellungnahme als PDF vor. Im Dateinamen kennzeichnen Sie die Ergänzung und ihren Stand; fachliche Befunde gehören in das Dokument, nicht in den Betreff.
Fiktives Beispiel; keine echten Personen- oder Vorgangsdaten.
Speichern Sie wiederkehrende Empfänger im eigenen Adressbuch. Suchen, bearbeiten und wählen Sie Kontakte direkt für eine neue Nachricht aus.
Nutzen Sie eigene Ordner, farbige Labels und das Archiv. Entwürfe und Vorlagen unterstützen Sie bei wiederkehrenden Schreiben.
Laden Sie Nachrichten mit ihren gesicherten Anlagen und Nachweisen als ZIP herunter. MANDREO speichert Ihre Nachrichtensicherung verschlüsselt auf unserem Server in Deutschland.
29,- € pro Monat je persönlichem Postfach, inklusive 19 % MwSt. Monatlich kündbar und ohne Einrichtungsgebühr. Die Abrechnung beginnt erst bei bestätigter Betriebsbereitschaft.
Gemeinsam arbeiten: MANDREO eBO Team bietet persönliche Zugänge und getrennte Rechte. Für ein Organisationspostfach klären wir die passende Einrichtung mit Ihnen.
Zur Einrichtung Schritt für Schritt. Bei einem bestehenden Postfach prüfen wir die Übernahme anhand einer vorhandenen Zertifikatsdatei mit zugehöriger PIN. Übernahme anfragen.
Kundenservice per E-Mail. Schreiben Sie bei Fragen zur Einrichtung oder Nutzung an info@mandreo.de.
MANDREO eBO nutzt verschlüsselte Übertragung und verschlüsselte Speicherung auf unserem Server in Deutschland. Prüfen Sie vor jedem Versand den konkreten Empfänger und die vorgesehenen Anlagen. Informationen zur Verarbeitung finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.
Ja. Erstellen Sie das Gutachten in Ihrer bisherigen Anwendung und exportieren Sie es als PDF. In MANDREO eBO fügen Sie diese Datei der Nachricht hinzu; eine direkte Anbindung Ihrer Fachsoftware ist dafür nicht erforderlich.
Im Zivilprozess gilt § 130a Absatz 3 ZPO: qualifizierte elektronische Signatur oder Signatur der verantwortenden Person in Verbindung mit einem sicheren Übermittlungsweg. Welche Anforderungen für Ihre Einreichung gelten, hängt vom Verfahren ab.
§ 173 Absatz 2 ZPO regelt den sicheren Empfang für professionell am Prozess Beteiligte. Welche Pflicht Sie trifft, richtet sich nach Ihrer Rolle und dem Verfahren; eine allgemeine Pflicht zu einem bestimmten Anbieter folgt daraus nicht.
Ja. Das eingerichtete Postfach öffnen Sie im Browser unter Windows, macOS oder auf dem Smartphone. Für die erstmalige Identifizierung bei der Justiz gelten eigene Voraussetzungen.
Gutachter und Sachverständige · Alle Zielgruppen
Herausgeber: MANDREO · Steffen Hausdörfer. Inhalt und Quellen geprüft am 18. Oktober 2026. Grundlagen: Justizportal zum eBO und § 130a ZPO zur elektronischen Einreichung. Anbieter und Kontakt.