MANDREO eBO
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Produktillustration: MANDREO eBO am Arbeitsplatz für ImmobiliengutachterProduktillustration · schematische Ansicht

MANDREO eBO · Immobiliengutachter

eBO für
Immobilien­gutachter.

Verkehrswertgutachten einreichen und gerichtliche Rückfragen bearbeiten. MANDREO eBO verbindet Ihre Gutachtenarbeit mit der elektronischen Gerichtspost.

29,- €pro Monat je persönlichem Postfachinkl. 19 % MwSt.
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Monatlich kündbar · keine Einrichtungsgebühr
Die Abrechnung beginnt erst bei bestätigter Betriebsbereitschaft.

Vorhandenes Postfach übernehmen

Für Ihren Arbeitsalltag

Von der Bewertungsfrage zur Abgabe des Gutachtens.

Immobiliensachverständige übermitteln bei gerichtlichen Aufträgen neben dem Gutachten oft Berechnungen, Pläne und Fotos. Mit MANDREO eBO senden Sie diese Unterlagen als PDF an das zuständige Gericht und empfangen dessen Rückmeldungen im selben Postfach.

Das Wertgutachten erstellen Sie in Ihrer bisherigen Anwendung. Für den Versand führen Sie die benötigten Dokumente zusammen, wählen den Empfänger und geben das Aktenzeichen an. Nachrichten zu verschiedenen Bewertungsaufträgen organisieren Sie mit eigenen Ordnern und Labels.

Praxisbeispiel · Funktionen · Kosten · Einrichtung · Häufige Fragen

So nutzen Sie Ihr eBO.

Auftrag zuordnen

Empfangen Sie den Beweisbeschluss oder die gerichtliche Anfrage mit den beigefügten Unterlagen. Legen Sie die Nachricht zum passenden Bewertungsauftrag ab.

Verkehrswertgutachten einreichen

Versenden Sie das fertige Gutachten und die dazugehörenden PDF-Anlagen. Benennen Sie Pläne, Berechnungen und Fotos eindeutig und prüfen Sie die Zusammenstellung vor dem Versand.

Ergänzungen nachreichen

Beantworten Sie Rückfragen zur Bewertung mit einer ergänzenden Stellungnahme. Das bestehende Aktenzeichen und eine klare Dateibenennung stellen den Bezug zur ursprünglichen Abgabe her.

Fiktives Praxisbeispiel

Ein Wertgutachten mit nachvollziehbaren Anlagen.

Im fiktiven Beispiel ist ein Verkehrswertgutachten für ein gerichtliches Verfahren fertiggestellt. Sie reichen es mit den zugehörigen Bewertungsunterlagen und einer Fotodokumentation ein. Die folgenden Dateinamen zeigen eine mögliche Gliederung:

  • 01_Verkehrswertgutachten.pdf – Das abgeschlossene Gutachten.
  • 02_Berechnungen_und_Plaene.pdf – Die zur Bewertung gehörenden Anlagen.
  • 03_Fotodokumentation.pdf – Bezeichnete Aufnahmen als PDF-Datei.
  1. Wählen Sie das zuständige Gericht aus und kontrollieren Sie das Aktenzeichen anhand des Auftrags.
  2. Fügen Sie die fertigen PDFs hinzu. Prüfen Sie, ob Berechnungen, Planbeschriftungen und Fotos nach dem Export gut lesbar sind.
  3. Prüfen Sie die Nachricht vor dem Senden. Kontrollieren Sie anschließend die Eingangsbestätigung und sichern Sie Nachricht, Anlagen und Nachweise für Ihre Vorgangsablage.

Fiktives Beispiel; keine echten Personen- oder Vorgangsdaten.

Nachrichten bearbeiten und wiederfinden.

Kontakte griffbereit

Speichern Sie wiederkehrende Empfänger im eigenen Adressbuch. Suchen, bearbeiten und wählen Sie Kontakte direkt für eine neue Nachricht aus.

Vorgänge geordnet

Nutzen Sie eigene Ordner, farbige Labels und das Archiv. Entwürfe und Vorlagen unterstützen Sie bei wiederkehrenden Schreiben.

Unterlagen gesichert

Laden Sie Nachrichten mit ihren gesicherten Anlagen und Nachweisen als ZIP herunter. MANDREO speichert Ihre Nachrichtensicherung verschlüsselt auf unserem Server in Deutschland.

Ihr persönliches eBO für 29,- € monatlich.

29,- € pro Monat je persönlichem Postfach, inklusive 19 % MwSt. Monatlich kündbar und ohne Einrichtungsgebühr. Die Abrechnung beginnt erst bei bestätigter Betriebsbereitschaft.

Gemeinsam arbeiten: MANDREO eBO Team bietet persönliche Zugänge und getrennte Rechte. Für ein Organisationspostfach klären wir die passende Einrichtung mit Ihnen.

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Preise und Vertragsbedingungen ansehen

So starten Sie mit MANDREO eBO.

  1. Zugang und Buchung: Legen Sie Ihren Zugang an, bestätigen Sie Ihre E-Mail-Adresse und wählen Sie das passende Postfach.
  2. Identifizierung und Aktivierung: Nach Anlage des Postfachs bestätigen Sie Ihre Identität bei der Justiz und aktivieren Ihre Zertifikatsdatei mit der zugehörigen PIN in MANDREO.
  3. Betriebsbereitschaft: Die Verbindung wird geprüft. Sobald die Einrichtung bestätigt ist, können Sie Nachrichten senden und empfangen.

Zur Einrichtung Schritt für Schritt. Bei einem bestehenden Postfach prüfen wir die Übernahme anhand einer vorhandenen Zertifikatsdatei mit zugehöriger PIN. Übernahme anfragen.

Kundenservice per E-Mail. Schreiben Sie bei Fragen zur Einrichtung oder Nutzung an info@mandreo.de.

Häufige Fragen.

Passt eBO zu meiner Bewertungssoftware?

Sie können Ihre bisherige Bewertungssoftware weiterverwenden. Für MANDREO eBO exportieren Sie Gutachten und Anlagen als PDF und laden sie in die Nachricht. Eine automatische Übernahme aus einzelnen Fachprogrammen ist dafür nicht erforderlich.

Kann ich auch Privatkunden ein Gutachten über eBO schicken?

Der Empfänger muss im elektronischen Rechtsverkehr erreichbar sein. Eine normale E-Mail-Adresse reicht nicht. Der direkte Austausch zwischen eBO-Postfächern setzt passende zusätzliche Voraussetzungen voraus; für Ihre Planung zählt die tatsächlich verfügbare Empfängersuche.

Wie sichere ich die abgegebenen Unterlagen?

Sie können eine Nachricht mit ihren gesicherten Anlagen und Nachweisen als ZIP herunterladen und in Ihrer bestehenden Vorgangsablage speichern. Prüfen Sie beim Export, dass alle für Ihre Dokumentation benötigten Dateien enthalten sind.

Ist ein eBO für meine Tätigkeit vorgeschrieben?

§ 173 Absatz 2 ZPO regelt den sicheren Empfang für professionell am Prozess Beteiligte. Welche Pflicht Sie trifft, richtet sich nach Ihrer Rolle und dem Verfahren; eine allgemeine Pflicht zu einem bestimmten Anbieter folgt daraus nicht.

Funktioniert MANDREO eBO auch am Mac und unterwegs?

Ja. Das eingerichtete Postfach öffnen Sie im Browser unter Windows, macOS oder auf dem Smartphone. Für die erstmalige Identifizierung bei der Justiz gelten eigene Voraussetzungen.

Weitere Einsatzbereiche.

Gutachter und Sachverständige · Alle Zielgruppen

Herausgeber: MANDREO · Steffen Hausdörfer. Inhalt und Quellen geprüft am 18. Oktober 2026. Grundlagen: Justizportal zum eBO und § 130a ZPO zur elektronischen Einreichung. Anbieter und Kontakt.